Die Kleenen Fründe

Kinderbetreuung von 0-3 Jahren

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Im Jahr 2005 trat das Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG in Kraft, welches den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder regelt und die Kindertagespflege mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichstellt. Somit wurde das SGB VIII geändert und im §22 Absatz 2 des SGB VIII die gemeinsamen Anforderungen formuliert:

"Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,

2.  die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können."

Im §23 Absatz 3 des SGB VIII ist festgehalten unter welchen Voraussetzungen ich als Tagespflegeperson arbeiten kann. "Geeignet (...) sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigen und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollten über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

Unter folgenden Voraussetzungen bekomme ich in Köln meine Pflegeerlaubnis nach §23 des SGB VIII:

•       160 Unterrichtsstunden zertifizierten Qualifikationskurs

•       persönliche Eignungsfeststellung durchs Jugendamt

•       Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder

•       erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

•      ärztliches Attest


PLATZ-ABFRAGE



       

      

        


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WAS IST KINDERTAGESPFLEGE?